Klienteninformation
Spenden als Sonderausgaben im Rahmen der
Steuererklärung
Seit 01.01.2009 sind Spenden an bestimmte Organisationen
als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung absetzbar.
Als Voraussetzung müssen die
Organisationen karitative, mildtätige Zwecke verfolgen.
Weiters dürfen seit 2012 Spenden an Freiwillige Feuerwehren,
Landesfeuerwehrverbände, Einrichtungen, die Umwelt-, Natur-
oder Artenschutz betreiben, und Tierheime in Ihrer
Steuererklärung berücksichtigt werden. Für welche dies genau
zutrifft wird in der
Liste der begünstigten Spendenempfänger
festgelegt. Die Höhe der begünstigten Spende ist mit einem
Betrag von maximal 10 % des Jahreseinkommens
(bzw. bei Unternehmen 10 % des Vorjahresgewinnes)
begrenzt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich
jederzeit gerne zur Verfügung.