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Klienteninformation

Spenden als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung

Seit 01.01.2009 sind Spenden an bestimmte Organisationen als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung absetzbar. Als Voraussetzung müssen die Organisationen karitative, mildtätige Zwecke verfolgen. Weiters dürfen seit 2012 Spenden an Freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände, Einrichtungen, die Umwelt-, Natur- oder Artenschutz betreiben, und Tierheime in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Für welche dies genau zutrifft wird in der Liste der begünstigten Spendenempfänger festgelegt. Die Höhe der begünstigten Spende ist mit einem Betrag von maximal 10 % des Jahreseinkommens (bzw. bei Unternehmen 10 % des Vorjahresgewinnes) begrenzt.



Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 
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