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Steuerentlastung ab Jänner 2020

Seit 01. Januar gelten in Österreich einige steuerliche Neuregelungen. Die Steuerreform 2020 soll unter anderem Geringverdiener und KMUs entlasten, sowie umwelt- und klimafreundlicher gestaltet sein.


Kleinunternehmerregelung

Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Kleinunternehmer mit weniger als 35.000 Euro Umsatz sind damit von der Umsatzsteuer befreit.
In der Einkommensteuer wird zudem eine neue Pauschalierung für Umsätze unter 35.000 Euro geschaffen.


Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 400 Euro auf 800 Euro erhöht. Danach soll sie schrittweise auf bis zu 1.000 Euro angehoben werden.
Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (Computer / PC, Notebooks, Smartphones, ...) können also sofort in der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung abgeschrieben werden.


Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer wird mit einem Zuschlag von 300 Euro bedacht, sofern das Einkommen im Kalenderjahr nicht höher ist, als 15.500 Euro.
Zwischen einem Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro pro Jahr schleift sich dieser Betrag auf 0 Euro ein.


Sozialversicherungsbonus

Der Sozialversicherungsbonus - also eine SV-Rückerstattung - wird für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen eingeführt.
Arbeitnehmer mit geringen Einkommen können bis zu 300 Euro an SV-Bonus erhalten, Pensionisten sogar 430 Euro. Bei Unternehmern und Bauern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro pro Jahr betragen.






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