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Klienteninformation

Voraussichtliche Werte für 2023

Die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2023 liegen bereits vor (mit Vorbehalt):

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 195,00
  • monatlich: € 5.850,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 11.700,00
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.825,00

Geringfügigkeitsgrenzen
  • monatlich: € 500,91
  • Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DAG): € 751,37


Tägliche Beitragsgrundlage
  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 31,44 (= monatlich € 943,20)
  • für Zivildiener: € 44,22 (= monatlich € 1.326,60)

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:


bis € 1.885,00,00 0%
über € 1.885,00 bis € 2.056,00 1%
über € 2.056,00 bis € 2.228,00 2%
über € 2.228,00 3%


Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:


bis € 1.885,00,00 0%
über € 1.885,00 bis € 2.056,00 1%
über € 2.056,00 1,20%


Monatliche Beitragsgrundlage
  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 943,20 (täglich € 31,44)
  • für Zivildiener: € 1.326,60 (täglich € 44,22)


Sonstige Werte
  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: € 6,22 monatlich


Auflösungsabgabe

Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes treten mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 
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