Klienteninformation
Voraussichtliche Werte für 2023
Die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2023
liegen bereits vor (mit Vorbehalt):
Höchstbeitragsgrundlagen
- täglich: € 195,00
- monatlich: € 5.850,00
- jährlich für Sonderzahlungen:
€ 11.700,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne
Sonderzahlungen: € 6.825,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- monatlich: € 500,91
- Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DAG):
€ 751,37
Tägliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine
Bezüge erhalten: € 31,44 (= monatlich
€ 943,20)
- für Zivildiener: € 44,22 (= monatlich
€ 1.326,60)
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
bis € 1.885,00,00 |
0% |
über € 1.885,00 bis € 2.056,00 |
1% |
über € 2.056,00 bis € 2.228,00 |
2% |
über € 2.228,00 |
3% |
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
bis € 1.885,00,00 |
0% |
über € 1.885,00 bis € 2.056,00 |
1% |
über € 2.056,00 |
1,20% |
Monatliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 943,20 (täglich € 31,44)
- für Zivildiener: € 1.326,60 (täglich € 44,22)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: € 6,22 monatlich
Auflösungsabgabe
Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes treten mit Ablauf des
31.12.2019 außer Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich
jederzeit gerne zur Verfügung.