Klienteninformation
Voraussichtliche Werte für 2020
Die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2020
liegen bereits vor (mit Vorbehalt):
Höchstbeitragsgrundlagen
- täglich: € 179,00
- monatlich: € 5.370,00
- jährlich für Sonderzahlungen:
€ 10.740,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne
Sonderzahlungen: € 6.265,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- monatlich: € 460,66
- Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG):
€ 690,99
Tägliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine
Bezüge erhalten: € 28,91 (= monatlich
€ 867,30)
- für Zivildiener: € 40,67 (= monatlich
€ 1.220,10)
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
bei geringem Einkommen
Ab 2020 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende
Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer
monatlichen Beitragsgrundlage:
monatlich Beitragsgrundlage |
Versichertenanteil |
bis € 1.733,00,00 |
0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 |
1 % |
über € 1.891,00 bis € 2.049,00
|
2 % |
über € 2.049,00 |
3 % |
Auflösungsabgabe
Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes treten mit Ablauf des
31.12.2019 auér Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich
jederzeit gerne zur Verfügung.