Klienteninformation
Voraussichtliche Werte für 2021
Die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2021
liegen bereits vor (mit Vorbehalt):
Höchstbeitragsgrundlagen
- täglich: € 185,00
- monatlich: € 5.550,00
- jährlich für Sonderzahlungen:
€ 11.100,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne
Sonderzahlungen: € 6.475,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- monatlich: € 475,86
- Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG):
€ 713,79
Tägliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine
Bezüge erhalten: € 29,86 (= monatlich
€ 895,80)
- für Zivildiener: € 42,01 (= monatlich
€ 1.260,30)
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
bei geringem Einkommen
Ab 2020 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende
Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer
monatlichen Beitragsgrundlage:
monatlich Beitragsgrundlage |
Versichertenanteil |
bis € 1.790,00,00 |
0 % |
über € 1.790,00 bis € 1.953,00 |
1 % |
über € 1.953,00 bis € 2.117,00
|
2 % |
über € 2.117,00 |
3 % |
Auflösungsabgabe
Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes treten mit Ablauf des
31.12.2019 außer Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich
jederzeit gerne zur Verfügung.