Werte für 2024:

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 202,00

  • monatlich: € 6.060,00

  • jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00

  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 7.070,00


Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 518,44

  • Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DAG): € 777,66


Tägliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 32,54 (= monatlich € 976,20)

  • für Zivildiener: € 45,77 (= monatlich € 1.373,10)


Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:

  • bis € 1.951,00 0,00%

  • von € 1.951,01 bis € 2.128,00 1,00%

  • von € 2.128,01 bis € 2.306,00 2,00%

  • über € 2.306,00 2,95%


Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

bis € 1.951,00 0,00%

von € 1.951,01 bis € 2.128,00 1,00%

über € 2.128,00 1,15%

Monatliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 976,20 (täglich € 32,54)

  • für Zivildiener: € 1.373,10 (täglich € 45,77)

Sonstige Werte

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: € 6,44 monatlich


Auflösungsabgabe

Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes treten mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.