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Rechnung ab 2013

Rechnungsmerkmale ab 2013
Auch für das Ausstellen von Rechnungen bringt das Abgabenänderungsgesetz 2012 einige Änderungen mit sich. Die wichtigsten werden nachfolgend zusammengefasst:

Reverse-Charge im Ausland
Tätigt ein inländisches Unternehmen Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat, so kann dieses zukünftig sämtliche Rechnungen nach inländischem Recht ausstellen, ohne Vorschriften des anderen Mitgliedstaates beachten zu müssen.

Fremdwährungen in Euro umrechnen
Ab 2013 müssen österreichische Rechnungsaussteller bei Rechnungen in Fremdwährung den Steuerbetrag auch in Euro angeben, um sicherzustellen, dass der entrichtete Umsatzsteuerbetrag mit der abziehbaren Vorsteuer übereinstimmt.

Erleichterung bei E-Rechnungen
Die Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung werden ab 2013 neu geregelt und vereinfacht, wodurch elektronische Rechnungen mit Papierrechnungen gleichgestellt werden sollen. Zukünftig berechtigen daher auch elektronische Rechnungen, die z.B. per E-Mail, als E-Mail-Anhang oder Web-Download in einem elektronischen Format (z.B. PDF) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug (auch ohne elektronischer Signatur). Grundsätzlich müssen jedoch die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der siebenjährigen Aufbewahrungsdauer (bei Grundstückstransaktionen 22 Jahre) gewährleistet sein.



Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 
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