Klienteninformation
Rechnung ab 2013
Rechnungsmerkmale ab 2013
Auch für das Ausstellen von Rechnungen bringt das
Abgabenänderungsgesetz 2012 einige Änderungen mit sich. Die
wichtigsten werden nachfolgend zusammengefasst:
Reverse-Charge im Ausland
Tätigt ein inländisches Unternehmen Umsätze in einem
anderen Mitgliedstaat, so kann dieses zukünftig sämtliche
Rechnungen nach inländischem Recht ausstellen, ohne
Vorschriften des anderen Mitgliedstaates beachten zu müssen.
Fremdwährungen in Euro umrechnen
Ab 2013 müssen österreichische Rechnungsaussteller bei
Rechnungen in Fremdwährung den Steuerbetrag auch in
Euro angeben, um sicherzustellen, dass der entrichtete
Umsatzsteuerbetrag mit der abziehbaren Vorsteuer übereinstimmt.
Erleichterung bei E-Rechnungen
Die Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung
werden ab 2013 neu geregelt und vereinfacht, wodurch
elektronische Rechnungen mit Papierrechnungen gleichgestellt
werden sollen. Zukünftig berechtigen daher auch
elektronische Rechnungen, die z.B. per E-Mail, als
E-Mail-Anhang oder Web-Download in einem elektronischen Format
(z.B. PDF) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug (auch
ohne elektronischer Signatur). Grundsätzlich müssen jedoch
die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit
ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit vom Zeitpunkt der
Ausstellung bis zum Ende der siebenjährigen Aufbewahrungsdauer
(bei Grundstückstransaktionen 22 Jahre) gewährleistet
sein.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich
jederzeit gerne zur Verfügung.